- Bedingungen des Aufenthalts
- Patientenrechte
- Vor der behandlung erforderliche untersuchungsergebnisse
- Aufnahme ins krankenhaus
- Bezahlung für den eingriff
- Entlassung aus dem krankenhaus
- Dateien zum Download
BEDINGUNGEN DES AUFENTHALTS
Das Szpital na Klinach wurde mit dem Gedanken entworfen, unsere Patienten umfassend an einem freundlichen Ort, in einer freundlichen Atmosphäre und unter Wahrung der medizinischen Sicherheit zu betreuen.
PATIENTENZIMMER AUF DER OP-STATION
Alle für Patienten konzipierten Räume zeichnen sich durch hohe Qualität der Innenausstattung, Ergonomie und Ästhetik aus. Komfortable Einzel- und Doppelzimmer des Szpital na Klinach bieten den Patienten nach medizinischen Eingriffen eine ausreichende Ruhepause und reduzieren den mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Stress. Jedes Zimmer hat Zugang zu TV und WiFi und individuellen Funkrufsystemen.
PATIENTINNENZIMMER AUF DER GYNÄKOLOGIE- UND GEBURTSHILFE-STATION
Die vollklimatisierten Einzel- oder Doppelzimmer in der Entbindungsstation sind mit elektrischen Betten, Nachttafeln, Funkrufsystemen, TV und WiFi ausgestattet. Jedes Zimmer verfügt unter anderem über eine Neugeborenenecke mit einer Badewanne zum Baden für Neugeborene. Jedes Zimmer verfügt über ein exklusives Bad mit Dusche. Im Rahmen des Programms „Zimmer für die Familie“ können wir ein Zimmer für Mama, Papa und Neugeborene mieten.
OP-SÄLE UND EINGESETZTE OP-TECHNIKEN
Die Gewährleistung der Patientensicherheit bei Operationen und Eingriffen ist einer der modernsten Operationsblöcke in Małopolska mit zwei Operationssälen, die umfassend ausgestattet und für unterschiedliche Behandlungstypen vorgesehen sind. Operationssäle bestehen aus stark antiseptischen Materialien, die das Risiko von Krankenhausinfektionen minimieren.
BEURTSSÄLE
Die Geburtssäle des Szpital na Klinach sind mit bequemen Geburtsbetten von Vivipar ausgestattet, die Geburten in jeder Position ermöglichen. Die Eltern haben auch einen Stuhl, einen Ball, spezielle Griffe, die die Geburt unterstützen. Die Ausstattung ermöglicht ein spontanes Verhalten der Frau und ermöglicht es, die für sie bequemste Geburtsposition einzunehmen. In jedem Kreißsaal befindet sich ein exklusives, unverbindliches Badezimmer mit Dusche und Bidet. Die Rezeption und das Personal befanden sich im zentralen Teil der Station, um eine schnelle Reaktion zu gewährleisten, falls das Personal vom Patienten gerufen wird. Auf der Station gibt es ein Café mit Fernseher für Familienbesuche.
VERPFLEGUNG
Das Szpital na Klinach garantiert seinen Patienten drei volle Mahlzeiten täglich. Die Mahlzeiten werden von einem Ernährungsberater nach allgemein anerkannten Ernährungsstandards erarbeitet. Angewandte Normen versorgen Personen in Krankenhäusern mit nahrhaften und schmackhaften Lebensmitteln, und Patienten, die eine individuelle Behandlung benötigen, erhalten Mahlzeiten unter Berücksichtigung einer bestimmten Diät oder Empfehlungen des behandelnden Arztes.
PARKPLATZ
Auf dem Gelände des Krankenhauses gibt es einen kostenlosen Parkplatz für Patienten und deren Gäste.
SICHERHEIT DER PATIENTEN
Das moderne Überwachungssystem gewährleistet die Sicherheit unserer Patienten und das Personal hat die volle Kontrolle über den Fortschritt und den Verlauf der Behandlung.
REINHEIT UND ORDNUNG
Sauberkeit, Ordnung und Hygiene haben in unserer Klinik einen hohen Stellenwert, weshalb das medizinische Personal und das Hilfspersonal mit besonderer Sorgfalt für Hygiene und Sauberkeit aller Krankenzimmer sorgen.
PERSÖNLICHE UND WERTGEGENSTÄNDE
Persönliche und Wertgegenstände können Patienten im Krankenhausdepot hinterlegen. Das Krankenhaus haftet nicht für Wertsachen, die nicht deponiert werden.
1. Recht auf Gesundheitsdienste
Der Patient hat das Recht auf eine Sorgfaltspflicht im Gesundheitswesen, die den Anforderungen des aktuellen medizinischen Wissens entspricht. Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, sollten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Berufsethik handeln. Bei Gefahr für die Gesundheit oder das Leben hat der Patient Anspruch auf sofortige medizinische Hilfe. Im Falle einer Geburt hat der Patient das Recht, unverzüglich die damit verbundene Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen.
Der Patient hat das Recht zu verlangen, dass der behandelnde Arzt einen anderen Arzt konsultiert oder einen medizinischen Rat einberuft. Ein solcher Antrag sollte in den Krankenakten vermerkt werden. Der Arzt kann den Antrag ablehnen, wenn er als unbegründet angesehen wird. Er ist dann verpflichtet, die Ablehnung in die Krankenakte aufzunehmen. Die oben genannten Regeln gelten auch für den Beruf der Krankenschwester und Hebamme.
2. Recht auf Auskunft
Der Patient hat das Recht, vom Arzt Auskunft über seinen Gesundheitszustand zu erhalten. Der Arzt sollte den Patienten über die Diagnose, die vorgeschlagenen und möglichen diagnostischen und therapeutischen Methoden und die vorhersehbaren Folgen ihres Gebrauchs oder ihrer Unterlassung sowie über das Ergebnis der Behandlung und die Prognose informieren. Wenn Sie nicht über alle oder einige Fakten zu Ihrer Gesundheit informiert werden möchten, haben Sie das Recht, Ihren Arzt zu bitten, diese Informationen nicht zur Verfügung zu stellen. Der Patient hat das Recht, eine Person oder Personen anzugeben, an die der Arzt alle Informationen über seinen Gesundheitszustand und seine Behandlung weitergibt.
3. Das Recht, der Erbringung von Gesundheitsdiensten zuzustimmen
Nachdem der Patient alle Informationen über den Gesundheitszustand und die vorgeschlagene Behandlung vom Arzt erhalten hat, hat er das Recht, der Erbringung bestimmter Gesundheitsdienstleistungen zuzustimmen oder eine solche Zustimmung zu verweigern. Im Falle einer Operation oder der Anwendung einer Behandlungs- oder Diagnosemethode, die ein erhöhtes Risiko darstellt, wird die Zustimmung schriftlich erteilt. In allen anderen Situationen kann der Patient seine Zustimmung oder seine Ablehnung mündlich aussprechen. Ohne die Zustimmung des Patienten darf nur dann eine Untersuchung oder eine andere medizinische Versorgung durchgeführt werden, wenn sich der Patient in einem Zustand befindet, der seine Gesundheit oder sein Leben gefährdet.
4. Recht auf Vertraulichkeit von Informationen
Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, sind verpflichtet, alle Informationen über den Patienten und seine Gesundheit, die sie im Zusammenhang mit dem Beruf erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Der Patient kann jedoch der Weitergabe dieser Informationen zustimmen. Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, sind auch nach dem Tod des Patienten an die Geheimhaltungspflicht gebunden. Ohne die Zustimmung des Patienten darf ein Arzt oder eine andere Person, die einen medizinischen Beruf ausübt, Informationen in Bezug auf den Patienten nur in folgenden Fällen offenlegen:
- Es besteht die Notwendigkeit, die erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdiensten für andere Personen bereitzustellen, die den an der Erbringung dieser Dienste beteiligten medizinischen Beruf ausüben.
- Die Geheimhaltung kann für das Leben oder die Gesundheit des Patienten oder für das Leben oder die Gesundheit anderer gefährlich sein;
- wie in den Bestimmungen der einzelnen Rechtsakte angegeben;
- Sie werden für ein Verfahren vor der Woiwodschaftskommission zur Beurteilung von medizinischen Ereignissen eingeholt.
5. Das Recht auf Krankenakten
Der Patient hat das Recht, auf seine Krankenakten zuzugreifen, d. h. auf alle Dokumente, die sich auf seinen Gesundheitszustand und die ihm zur Verfügung gestellten Gesundheitsdienste beziehen. Die Dokumentation kann zur Verfügung gestellt werden:
- zur Einsichtnahme, einschließlich Datenbanken im Bereich der Gesundheitsfürsorge, am Sitz der Einrichtung, die Gesundheitsdienstleistungen erbringt;
- durch die kostenpflichtige Erstellung von Auszügen, Abschriften oder Kopien;
- durch Ausstellen des Originals mit Quittung und vorbehaltlich der Rücksendung nach Gebrauch, wenn der Patient Zugang zu den Originalen dieser Dokumentation wünscht. Die Einrichtung, die die Gesundheitsdienste erbringt, ist verpflichtet, auch der vom Patienten autorisierten Person medizinische Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die medizinische Einrichtung kann eine Gebühr für die Bereitstellung medizinischer Unterlagen erheben.
Die Gebühr für die Vorlage medizinischer Unterlagen ist variabel – sie wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Vergütung im Vorquartal berechnet, die der Vorsitzende des Zentralen Statistischen Amtes im Amtsblatt der Republik Polen „Monitor Polski“ bekannt gegeben hat, gemäß Art. 20 Pkt. 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 1998 über Pensionen und Renten aus dem Sozialversicherungsfonds (GBl. von 2016, Pos. 887, in der geänderten Fassung), beginnend mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ankündigung erfolgt ist.
6. Das Recht auf Achtung der Intimität und Würde
Die gesundheitlichen Leistungen sollten unter Berücksichtigung der Intimität und Würde des Patienten erbracht werden. Das Recht auf Achtung der Würde umfasst auch das Recht, in Frieden und Würde zu sterben. Ein Patient, der sich in einem Endzustand befindet, hat das Recht auf medizinische Versorgung, die die Linderung von Schmerzen und anderen Leiden bietet. Der Patient hat das Recht, von einer nahen Person, wie einem Ehepartner oder einer Person, die in Lebensgemeinschaft mit ihm lebt, einem Verwandten oder einer anderen Person, die der Patient bei der Erbringung von Gesundheitsdiensten angegeben hat, begleitet zu werden. Als Eltern haben Sie das Recht, bei der Erbringung von Gesundheitsdiensten für Ihr Kind anwesend zu sein. Das medizinische Personal darf die Anwesenheit eines Angehörigen nur dann verweigern, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Epidemie oder die Gesundheit der Eltern gefährdet ist. Eine solche Ablehnung muss in den Krankenakten vermerkt werden
7. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Während des Krankenhausaufenthalts hat der Patient das Recht, sich persönlich, telefonisch oder auf schriftlichem Wege mit anderen Personen in Verbindung zu setzen. Der Patient hat das Recht auf zusätzliche Pflege, d. h. Pflege, die nicht in der Erbringung von Gesundheitsdiensten besteht, einschließlich der Pflege, die während der Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett für die Patientin erbracht wird. Dieses Recht bietet die Möglichkeit Begleitung des Patienten während der Entbindung oder Aufenthalt beim Kind während seines Krankenhausaufenthaltes. Handelt es sich bei der Ausübung dieses Rechts um Kosten, die beispielsweise von einem Krankenhaus zu tragen sind, kann dieses eine Ausgleichsgebühr erheben. Die Höhe dieser Gebühr wird vom Leiter dieser Einrichtung unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Kosten festgelegt.
8. Das Recht des Patienten auf Seelsorge
Während des Krankenhausaufenthalts hat der Patient das Recht auf Seelsorge. Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder eines lebensbedrohlichen Zustands muss der Patient die Möglichkeit haben, einen Priester seines Geständnisses zu kontaktieren.
9. Das Recht, Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden
Jede unerwünschte und unbeabsichtigte Wirkung des Arzneimittels kann vom Patienten gemeldet werden:
- einer Person, die einen medizinischen Beruf ausübt (z. B. Arzt, Krankenschwester, Apotheker),
- dem Vorsitzenden des Amtes für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten,
- der für das Inverkehrbringen des Arzneimittels verantwortlichen Stelle. Alle Informationen zu den Formen der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln finden Sie unter: www.dzialanianiepozadane.urpl.gov.pl
10. Das Recht, einer Meinung oder Entscheidung des Arztes zu widersprechen
Einige Meinungen oder Urteile eines Arztes können die Rechte oder Pflichten des Patienten nach geltendem Recht beeinträchtigen. Beispiele für solche Meinungen oder Urteile sind unter anderem eine Bescheinigung, dass keine Gegenanzeigen für die Inanspruchnahme einer bestimmten Art von Gesundheitsdienstleistungen in einem Kurort vorliegen, oder eine Entscheidung über das Vorhandensein von Gegenanzeigen für die Durchführung einer verpflichtenden Schutzimpfung. Wenn der Patient mit dem Inhalt eines solchen Urteils oder einer solchen Stellungnahme nicht einverstanden ist und das Beschwerdeverfahren in Bezug auf Stellungnahmen und Urteile nicht in gesonderten Rechtsvorschriften geregelt ist, kann der Patient bei der beim Patientenrechtsbeauftragten tätigen Ärztlichen Kommission Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Stellungnahme oder Entscheidung des Arztes einzureichen, der über den Gesundheitszustand des Patienten entscheidet. Alle praktischen Informationen sowie ein Musterkatalog mit Stellungnahmen oder medizinischen Berichten, aus denen Sie Widerspruch bei der Ärztlichen Kommission einlegen können, finden Sie auf der Website des Patientenrechtsbeauftragten unter www.bpp.gov.pl unter „Patient – Sie haben das Recht, der Stellungnahme oder der Entscheidung des Arztes zu widersprechen“.
11. Das Recht, Wertsachen im Depot zu hinterlegen
Das Krankenhaus ist verpflichtet, dem Patienten die Möglichkeit zur kostenlosen Aufbewahrung seiner Wertsachen im Depot einzuräumen.
In jeder Situation, in der Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte unangemessen umgesetzt werden, wenden Sie sich bitte an den Sprecher für Patientenrechte über die landesweit kostenlose Hotline unter der Telefonnummer 800 190 590.
Patientenrechtskarte zum Download – hier.
Vor der behandlung erforderliche untersuchungsergebnisse
Die vom behandelnden Arzt angeordneten Untersuchungen sollten mindestens eine Woche vor dem geplanten Datum des Eingriffs auf nüchternen Magen durchgeführt werden, durch Vorstellung im Szpital na Klinach von Montag bis Freitag, 8.00-17.00. Die Ergebnisse der im Szpital na Klinach durchgeführten Untersuchungen werden am Tag der Aufnahme vorbereitet.
Aufnahme ins krankenhaus
- AUFNAHME-UHRZEIT
Die Uhrzeit der Aufnahme in das Krankenhaus wird Ihnen telefonisch vom Mitarbeiter der Anmeldung/des Sekretariats mitgeteilt. In den meisten Fällen erfolgt die Information über den Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus am Tag vor der Operation (am Nachmittag).
Zur angegebenen Zeit stellen Sie sich bitte in der Registrierung im Erdgeschoss am Haupteingang beim Szpital na Klinach vor – Aufnahmen werden nach dem Stundenplan durchgeführt. - ERFORDERLICHE UNTERLAGEN (fehlende Unterlagen können die Aufnahme in das Krankenhaus verhindern)
- Personalausweis/Reisepass/
- Untersuchungsergebnisse (ärztliche Untersuchungen)
- Arztbriefe von früheren Krankenhausaufenthalten
- EMPFEHLUNGEN FÜR DIE VORBEREITUNG ZUM OP-EINGRIFF:
- Die letzte Mahlzeit / Flüssigkeiten vor der geplanten Behandlung:
- bis zu 6 Stunden vor dem geplanten Eingriff – eine leichte Mahlzeit (bei morgendlichen Aufnahmen bitte auf leeren Magen vorstellen)
- bis zu 4 Stunden – letzte Flüssigkeiten – klar, ohne Kohlensäure (keine Milch).
- Am Morgen der Operation sollte der Patient kontinuierlich Medikamente einnehmen, die gemäß den medizinischen Empfehlungen mit einer kleinen Menge Wasser eingenommen werden
- Antikoagulantien (z. B. Acenocoumarol, Sintrom, Warfarin, Clopidogrel, Ticlopidin, Aspirin und seine Präparate, z. B. Acard, Polocard, Bestpirin) – sollte der Patient gemäß den Empfehlungen des Arztes vor der Operation einnehmen
- Patienten mit Diabetes – befolgen Sie die individuellen Empfehlungen
- Der Patient sollte ständig verwendete Medikamente (in der Originalverpackung und entsprechend der geplanten Aufenthaltsmenge) mit ins Krankenhaus bringen.
- Persönliche Vorbereitung: Baden und Wechseln der Unterwäsche am Tag der Operation (Abschminken, Abnahme von Schmuck)
- Mitzubringen sind Toilettenartikel, zwei Handtücher, Schlafanzüge, Hausschuhe und ständig eingenommene Medikamente
- Es wird empfohlen, wertvolle Gegenstände zu Hause zu lassen
- Wenn Sie ein ärztliches Attest benötigen, müssen Sie dies Ihrem Arzt melden und Ihre PESEL-Nummer, Steuernummer, Adresse, Namen und Steuernummer des Arbeitgebers angeben.
- Die letzte Mahlzeit / Flüssigkeiten vor der geplanten Behandlung:
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte. Bei Unmöglichkeit ins Krankenhaus zu kommen (z. B. plötzliche Krankheit), informieren Sie bitte unbedingt den Mitarbeiter der Anmeldung
Telefonnummern:
48 12 262 02 75
48 12 267 40 67
Bezahlung für den eingriff
Zahlungen für die Operation müssen spätestens am Tag der Operation in der Hauptregistrierung des Krankenhauses erfolgen. Zahlungen können in bar oder mit Kreditkarte erfolgen. Wenn der Patient eine Vorauszahlung per Überweisung geleistet hat, legen Sie bitte eine Bestätigung der Überweisung am Tag der Operation vor.
Entlassung aus dem krankenhaus
Der Arzt entscheidet unter Berücksichtigung des allgemeinen Gesundheitszustands des Patienten über den Zeitpunkt der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus. Am Tag der Entlassung erhält der Patient 2 Arztbriefe, die Ergebnisse der an das Krankenhaus gelieferten Untersuchungen, postoperative Indikationen einschließlich Empfehlungen für Ernährung oder Rehabilitation sowie Termine für Nachsorgeuntersuchungen. Wenn Sie ein ärztliches Attest erhalten möchten, informieren Sie bitte den entlassenden Arzt. Bei der Entlassung findet die endgültige Abrechnung des Krankenhausaufenthalts statt – Zahlung zusätzlicher Elemente der Krankenhausbehandlung oder Erstattung einer möglichen Überzahlung. Zahlungen können in bar oder mit Kreditkarte erfolgen.